1. Gegenstand der Garantie
Die Pundmann Sp. z o.o., Ul. Bytomska 49, 42-674 Karchowice, Polen gewährt nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen auf neu hergestellte mobile Boiler der Marke PUNDMANN (im folgenden „Produkt“) eine Herstellergarantie von zwei Jahren ab Kaufdatum. Diese Garantie kann von jedem Erwerber in der Lieferkette in Anspruch genommen werden. Dies schließt neben allen Händlern auch den Eigentümer des Fahrzeugs ein, in welches das Produkt eingebaut wurde, sowie die Werkstatt, die den Einbau vorgenommen hat. Pundmann erbringt die Garantieleistung in Bezug auf ein bestimmtes Produkt jedoch nur einmal demjenigen gegenüber, der die entsprechenden Garantieansprüche als Erster gegenüber Pundmann angemeldet hat.
Die Garantiefrist beginnt für den Eigentümer des Fahrzeugs mit dem Tag, an dem das Produkt in sein Fahrzeug eingebaut wurde; im Übrigen beginnt sie mit dem Tag des Kaufs. Diese Voraussetzungen für die Geltendmachung von Garantieansprüchen sind vom jeweiligen Anspruchsteller durch Vorlage der Kopien von Originalrechnungen oder anderer geeigneter Unterlagen nachzuweisen.
Die nachstehenden Bedingungen beschreiben die weiteren Voraussetzungen, die Abwicklung und den Umfang der Garantie. Gesetzliche Gewährleistungsrechte und andere gesetzliche Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, bleiben unberührt und bestehen unentgeltlich neben dieser freiwilligen Herstellergarantie.
2. Garantiefall
Ein Garantiefall liegt nur vor, wenn das Produkt einen anfänglichen Sachmangel hat. Ein anfänglicher Sachmangel liegt vor, wenn das Produkt bereits bei Übergabe von Pundmann an den Erstkäufer von der mit ihm vereinbarten Beschaffenheit oder der Beschaffenheit abweicht, die für die vereinbarte oder gewöhnliche Verwendung notwendig und üblich ist. Das Vorliegen eines solchen anfänglichen Mangels hat der Anspruchsteller nachzuweisen.
3. Leistungen aus der Garantie
Bei Eintritt und Nachweis des Garantiefalls hat Pundmann die Wahl, dem Anspruchsteller entweder unentgeltlich ein mangelfreies Produkt zu liefern oder ihm den nachweislich geleisteten Kaufpreis zu erstatten. Hat der Anspruchsteller das Produkt bei einer Werkstatt im Rahmen einer Reparatur oder Wartung erworben, muss der Preis für das Produkt in der Rechnung der Werkstatt gesondert ausgewiesen sein; andernfalls ist die Erstattung des Kaufpreises ausgeschlossen.
Entscheidet sich Pundmann für eine Nachlieferung, wird ein gleichwertiges, funktionsgleiches und mangelfreies Teil geliefert, das mit dem mangelhaften Teil nach Modell, Typ und Charge nicht vollständig übereinstimmen muss. Die Ansprüche aus dieser Garantie sind auf die vorgenannten Leistungen beschränkt. Die Garantie deckt daher nicht die Reparatur des mangelhaften Produkts bzw. den Ersatz entsprechender Reparaturkosten sowie Aufwendungen wie Aus- und Einbaukosten und etwaige Folgeschäden ab, die durch einen Mangel des Produkts verursacht wurden.
4. Garantieabwicklung
Garantieansprüche sind unmittelbar bei Pundmann als Garantiegeber über die E-Mail-Adresse contact@pundmann.de oder über unser Kontakt- & Support-Formular geltend zu machen. Dabei sind innerhalb der jeweils geltenden Garantiefrist alle Informationen zu hinterlegen, auf die der Anspruchsteller seine Garantieansprüche stützt, einschließlich einer Beschreibung des Mangels bzw. Fehlerbildes. Unter dieser Voraussetzung bleibt die Garantiefrist auch dann gewahrt, wenn Pundmann den Anspruchsteller später zur weiteren Überprüfung des Garantiefalls zur Übersendung weiterer Informationen bzw. des mangelhaften Produkts (auf Kosten von Pundmann) auffordern sollte.
Wenn der Anspruchsteller den Garantiefall gegenüber Pundmann nachgewiesen hat, teilt Pundmann ihm mit, ob ein mangelfreies Produkt geliefert oder der vom Anspruchsteller geleistete Kaufpreis erstattet wird.
5. Von der Garantie ausgeschlossene Sachverhalte
Nicht von der Garantie umfasst sind solche Mängel und Fehlerbilder, die nicht auf einem Sachmangel beruhen, der bereits bei der Übergabe an den Erstkäufer vorlag. Dazu zählen insbesondere folgende Ursachen: fehlerhafter Einbau, Nichtbeachtung von Wartungsvorschriften der jeweiligen Fahrzeughersteller, Verwendung des Produkts für Fahrzeuge außerhalb des üblichen Straßenverkehrs oder in Fahrzeugen, für die das Produkt nach den von Pundmann veröffentlichten Verwendungsbestimmungen nicht geeignet ist, normaler Verschleiß, unsachgemäße Lagerung, Bearbeitung oder sonstige spätere Veränderungen des Produkts oder andere Einflüsse von außen.
6. Sonstiges
Diese Garantiebedingungen und der auf ihrer Grundlage geschlossene Garantievertrag unterfallen, soweit gesetzlich zulässig, deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für beide Seiten Schöpstal, Deutschland, als Firmensitz von Pundmann.
Verhältnis zur gesetzlichen Gewährleistung
Diese Herstellergarantie besteht zusätzlich zu und unabhängig von Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten (Sachmängelhaftung). Diese gesetzlichen Rechte gelten unentgeltlich und werden durch die vorliegende Garantie in keiner Weise eingeschränkt. Informationen zu Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht als Verbraucher finden Sie unter Widerrufsrecht.